Blog · Steuerfreie Extras
Die 50-€-Sachbezugskarte: Was du davon hast – und warum dein Chef mitspielt
Stell dir vor, dein Gehalt steigt um 600 € im Jahr – und das Finanzamt schaut komplett zu. Genau das leistet die Sachbezugskarte: Dein Arbeitgeber lädt dir jeden Monat bis zu 50 € auf eine Prepaid-Karte, steuer- und sozialabgabenfrei (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Kein Abzug, kein Papierkram für dich.
Wo du damit zahlen kannst
Das hängt vom Kartenmodell ab, das dein Arbeitgeber gewählt hat: Regionale Karten funktionieren in deinem PLZ-Umkreis an praktisch allen Visa-/Mastercard-Kassen mit Sitz in der Region – vom Supermarkt bis zum Lieblingscafé. Bundesweite Karten gelten überall in Deutschland, sind dafür aber an einen bestimmten Händler (z. B. eine Supermarktkette) oder eine Sparte gebunden – etwa Essen & Trinken oder Mobilität. Beides ist gesetzlich so gewollt, damit die Steuerfreiheit erhalten bleibt.
Die Spielregeln in Kurzform
- 50 € sind die Grenze – pro Monat, für alle Sachbezüge zusammen. Schon ein Cent mehr macht den ganzen Betrag steuerpflichtig; deshalb steuert die Technik des Anbieters das automatisch.
- Bargeld gibt es nicht: Abheben oder Überweisen ist gesperrt – sonst wäre es steuerlich Gehalt.
- Guthaben ansammeln ist je nach Anbieter möglich – für die größere Anschaffung einfach ein paar Monate stehen lassen.
- Extra obendrauf: Zum Geburtstag oder zur Hochzeit darf dein Arbeitgeber zusätzlich bis zu 60 € schenken – im Geburtstagsmonat sind also bis zu 110 € steuerfrei drin.
Warum dein Arbeitgeber gern mitmacht
Weil die Karte auch für ihn das bessere Geschäft ist: Eine Gehaltserhöhung von 100 € brutto kostet ihn mit Sozialabgaben rund 120 € – bei dir kommen davon oft nur 50 € an. Die 50-€-Karte kostet ihn etwa 50 € plus eine kleine Gebühr, und bei dir kommt alles an. Falls es die Karte bei euch noch nicht gibt: Genau mit diesem Argument sprichst du sie am besten an – einen Gesprächsleitfaden findest du auf gehalt-optimiert.de.
Wichtig zu wissen: Die Karte muss zusätzlich zum Gehalt kommen – ein Tausch „weniger Brutto gegen Karte" ist steuerlich nicht erlaubt. Und beim Jobwechsel gilt: Restguthaben vorher ausgeben, die Regelungen unterscheiden sich je Anbieter.